- Generell Abschreckung von Wirtschaftsteilnehmern, ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachzukommen.
- Präventiver Gläubigerschutz
- Remeditiver Gläubigerschutz durch Schaffung von Teilnahmerechten am Verfahren
Informationen, Checklisten und Muster zum Einsichtsrecht bei Betreibungs- und Konkursämtern sowie bei Sachwalter und Nachlassliquidatoren