Informationen, Checklisten und Muster zum Einsichtsrecht bei Betreibungs- und Konkursämtern sowie bei Sachwalter und Nachlassliquidatoren
Verbreitung / Bedeutung
Einsicht in Betreibungsregister
Keine gesamtschweizerische Statistik greifbar resp. vorhanden
Hohe Anzahl von Betreibungsregisterauszügen, da in gewissen Geschäftsverhältnissen von potentiellen Vertragspartnern die Vorlage von Betreibungsregisterauszügen standardmässig verlangt wird (Mietverträge, aber auch Arbeits-, Abnahme- oder Zusammenarbeitsinteressenten)
Grosse Bedeutung im Wirtschaftsverkehr, obwohl die materiell-rechtliche Korrektheit der Betreibung nicht gewährleistet ist
Einsicht in Konkurs- und Nachlassakten
Die Akteneinsicht in Konkurs- und Nachlassakten hängt von den konkreten Umständen ab.
Die Grosszahl der Konkurs- oder Nachlassgläubiger haben regelmässig weder Bedarf, noch Interesse an einer Akteneinsicht.
Einsichtnahmen von Nicht-Gläubigern dürften noch seltener sein.
Es liegen keine Angaben zur Verbreitung vor.
Eine statistische Erfassung solcher Einsichtsnahmen findet, soweit ersichtlich, nicht statt.