Einsicht in Betreibungsregister
Vorteile
- höhere Transparenz resp. bessere Informationslage betreffend Wirtschaftsteilnehmer in Sachen
- Zahlungsfähigkeit
- Zahlungswilligkeit
- Zahlungsmoral
Nachteile
- Risiko der Falschinformation: Da Betreibungen ohne vorgängige Prüfung der materiellen Rechtslage erhoben werden können, ist die dem Betreibungsregister zugedachte Aussagekraft eingeschränkt.
- Risiko der Verletzung der Persönlichkeit des Betroffenen, falls der SchKG-Registereintrag nicht der materiellen Wahrheit entsprechen sollte.
- Eignung der unkorrekten Betreibungsregisterauskunft, das wirtschaftliche Fortkommen des Betroffenen ungerechtfertigt zu beeinträchtigen.
- Erhebliche rechtliche und finanzielle Hürden resp. rechtliche Aussichtslosigkeit, unzutreffende SchKG-Registereinträge auf dem Rechtsweg zu beseitigen.
Einsicht in Konkurs- oder Nachlassakten
Vorteile
- Abschätzung der Chancen und Risiken der Geltendmachung von Forderungen gegen die Konkurs- oder Nachlassmasse oder gegen andere Konkurs- oder Nachlassgläubiger.
- Wahrung der Teilnahmerechte am Verfahren, insbesondere im Rahmen der Abtretung von Ansprüche gemäss Art. 260 SchKG zur Selbstverfolgung auf eigenes Risiko.
Nachteile
- Risiko der Ausforschung des Konkursiten resp. des Nachlassschuldners
- Risiko der Verletzung von Rechten Dritter, zB Vertragspartner des Verfahrensunterworfenen oder Arbeitnehmenden
- Risiko der Zweckentfremdung des Einsichtsrechts, um zu Akten und Daten zu gelangen, welche ohne ein SchKG-Verfahren anders nicht erhältlich gemacht werden könnten.
- Risiko der Beeinträchtigung einer erfolgreichen Vollstreckung oder Liquidation, zB durch Vereitelung der Durchsetzbarkeit eines Aktivanspruches der Konkurs- oder Nachlassmasse.